P l a t z o r d n u n g

HERZLICH WILLKOMMEN AUF MEINEM HUNDEPLATZ!



Eine Platzordnung hat den Zweck, ein reibungsloses Nebeneinander und gemeinsames Trainieren auf dem Hundeausbildungsplatz sicher zu stellen. Betrachten wir sie daher als ein Gebot der Höflichkeit und der Achtung vor dem Trainingskollegen. Somit sollen wir sie nicht als Einschränkung der eigenen Rechte sondern als gültiges Regelwerk für alle Beteiligten sehen.

1. Zum Hundeausbildungsplatz zählen alle Trainingsplätze, der Vorplatz und der Parkplatz sowie sämtliche dazugehörigen baulichen Einrichtungen.

2. Als Hundeführer gilt jede Person, die einen oder mehrere Hunde führt, unabhängig davon, ob diese Person selbst Besitzer des Hundes ist oder nicht und ob der Hund augenblicklich von dieser Person geführt wird oder von ihr anderweitig verwahrt wird.

3. Das Betreten des Hundeausbildungsplatzes und sämtlicher Einrichtungen und Geräte erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr. Bei eventuellen Unfällen, unabhängig vom Verschulden, sind HSK-HundeSport Kisser und ihre Erfüllungsgehilfen jedenfalls schad- und klaglos zu halten.

4. Für die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorschriften, insbesondere der tierschutzrelevanten Bestimmungen ist jeder Hundeführer selbst verantwortlich. Ein Verstoß hat die sofortige Platzsperre zur Folge.

5. Auf dem gesamten Hundeausbildungsplatz gilt ein verbindliches Leinengebot. Ausgenommen sind ausbildungsrelevante Maßnahmen auf ausschließliche Anweisung der Trainer.

6. Den Anweisungen der Trainer und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Hundeschule HSK-HundeSport Kisser sind unbedingt Folge zu leisten, sofern sie nicht Verstöße gegen die Punkte 3. - 5. darstellen.

7. Vor dem Betreten des Hundeausbildungsplatzes ist den Hunden ausreichend Gelegenheit zu geben, sich zu lösen. Sollte trotzdem einem Hund ein „Malheur“ passieren, ist der Hundeführer unaufgefordert dazu verpflichtet, dieses zu beseitigen. An die Verpflichtung, Hundekot auch außerhalb des Hundeausbildungsplatzes zu entsorgen, wird ausdrücklich erinnert.

8. Das Betreten der Trainingsplätze ist nur nach Aufforderung durch die Trainer gestattet, da ein selbstständiges Betreten eventuell zu Unfällen führen könnte. Auf dem Vorplatz und dem Parkplatz sind die Hunde generell so zu halten, dass eine gegenseitige Beeinträchtigung ausgeschlossen ist.

9. Der Bereich um die Tore ist stets frei zu halten um ein ungehindertes Durchschreiten zu ermöglichen. Tore sind außer beim Durchschreiten geschlossen zu halten.

10. Sämtliche Ausbildungsgeräte sind nicht für das Besteigen und Betreten durch Menschen geeignet. Dies gilt auch für Kinder (siehe Pkt. 12)!

11. Auf allen Trainingsplätzen (nicht auf dem Vorplatz und dem Parkplatz) gilt ausnahmslos Rauchverbot und für Hundeführer Handyverbot.

12. Eltern haften für ihre Kinder.



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